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, 16. November 2023

„Nutzen statt Abschalten“ wird zum gesetzlichen Prinzip

Sektorenkopplung und die Nutzung von grünem Wasserstoff erhalten einen wichtigen Schub – die STOFF2 Technologie ist perfekt dafür geeignet

Am 10. November 2023 hat der Deutsche Bundestag die Einführung eines Paragrafen 13k im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen. Daran wird „Nutzen statt Abschalten“ zur Vorgabe, wenn es um erneuerbare Strommengen geht, die in Zeiten hohen Sonnen- und Windangebots zwar kostengünstig erzeugt, aber mangels ausreichender Netzkapazitäten und zu geringer Stromnachfrage bislang nicht genutzt werden konnten. Was bedeutet „Nutzen statt Abschalten“ nun ganz konkret, und welche positiven Auswirkungen hat dieses Prinzip?

In den letzten Jahren sind die Kosten für die durch die Netzbetreiber zwangsläufig abgeregelten erneuerbaren Strommengen massiv angestiegen. In 2022 sind für EE-Abregelung und das sogenannte Redispatch Kosten in Höhe von insgesamt mehr als 10 Milliarden Euro angefallen, die durch den Bundeshaushalt aufgebracht werden mussten, um sie nicht über steigende Netzentgelte auf die Verbraucher:innen umlegen zu müssen. Redispatch nennt man das Anschalten von Kohle- oder Gaskraftwerken insbesondere in Süd- und Westdeutschland, wenn zwar ein großes Angebot an Wind- und Sonnenstrom vorhanden ist, aber dieser mangels ausreichender Netzkapazitäten nicht dorthin transportiert werden kann. Die Windparks und PV-Anlagen werden dann abgeschaltet, obwohl ausreichend Stromnachfrage vorhanden ist und ihre Betreiber erhalten eine entsprechende Ausfallvergütung. Gleichzeitig muss auch der Strom aus den Gas- und Kohlekraftwerken vergütet werden. 

Der Deutsche Bundestag hat nun eine Regelung beschlossen, die den weiteren Anstieg der Kosten für nicht genutzten grünen Strom stoppen und zugleich einen zusätzlichen Beitrag zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und zum Klimaschutz ermöglicht: Der neue Paragraf 13k des EnWG sieht vor, dass ab Oktober 2024 die abgeregelten erneuerbaren Strommengen für die Nutzung durch hochflexible Stromverbraucher wie z. B. Elektrolyseure mit einer Anschlussleistung von mindestens 500 kW über Auktionen versteigert und damit nutzbar gemacht werden. Hochflexible und damit auch netzdienlich betriebene Anlagen können somit besonders günstig diese ansonsten abgeregelte Energie aufnehmen und über die Umwandlung z. B. in grünen Wasserstoff für andere Sektoren nutzbar machen. 

STOFF2 begrüßt die vom Bundestag beschlossene neue Regelung ausdrücklich. Noch vor wenigen Jahren war es nicht gelungen, netzdienliche Elektrolyseure als „Zuschaltbare Lasten“ anzuerkennen, die das Stromnetz entlasten und volkswirtschaftlich effizient und kostengünstig zusätzlichen Klimaschutz ermöglichen. Der neue Paragraf 13k des EnWG leitet nun eine Zeitenwende im Umgang mit ansonsten abzuregelnden erneuerbaren Strommengen ein: Statt sie volkswirtschaftlich ineffizient ungenutzt zu lassen, beschleunigen sie künftig die Sektorenkopplung. Die Nutzung von erneuerbarem Strom in Form von grünen Molekülen wird zu einer gleichwertigen Option. Gerade die grüne Wasserstoffwirtschaft erhält dadurch einen wichtigen zusätzlichen Schub.   

Damit werden die bislang „weggeworfenen“ Strommengen nun nutzbar – etwa in Form von grünem Wasserstoff aus dem Zink-Zwischenschritt-Elektrolyseur (ZZE) von STOFF2. Die ZZE-Technologie ist technisch und bezüglich ihres Wirtschaftlichkeitsmodells hervorragend für die Nutzung von ansonsten abzuregelndem Strom geeignet: Vier bis sechs Stunden Aufnahme von „Abregelstrom“ ermöglichen eine kontinuierliche Wasserstoffabgabe über bis zu 20 Stunden. Auf diese Weise kann ein ZZE besonders kostengünstig und bedarfsgerecht grünen Wasserstoff erzeugen und bereitstellen. Der neue Paragraf 13k im Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht unseren Kunden, diese Qualität noch intensiver nutzen zu können.