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, 5. Dezember 2023

RED3 – Klare Rahmenbedingungen aus Brüssel

Mit Quoten die europäische Transformation für grünen Wasserstoff anstoßen

Mit der Renewable Energy Directive (RED III) hat die EU am 18.10.2023 zum dritten Mal den Rahmen für den Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien in allen Sektoren gesetzt. Neben den Zielen für den Ausbau erneuerbarer Energien und erneuerbarer Wärme enthalt das Dokument u.a. auch einheitliche Definitionen und Berechnungsmethoden unterschiedlicher erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Während das Kernziel der zügige Ausbau erneuerbarer Energien in allen Sektoren ist, wird z.B. bei der Biomasse auch steuernd und begrenzend eingegriffen.

Auch für den Hochlauf von erneuerbarem Wasserstoff werden in der RED III wichtige Eckpfeiler gesetzt. Dazu gehört u.a. die Basis für einen EU weiten Handel von Wasserstoff über ein zu schaffendes Herkunftsnachweis-System. Außerdem werden Energiespeicher als von „überragendem öffentlichem Interesse“ eingestuft und können damit schneller genehmigt werden. Außerdem wird angekündigt, dass die beschlossene Definition von grünem Wasserstoff im Jahr 2028 überprüft wird, um einen schnellen Hochlauf von grünem Wasserstoff zu ermöglichen.

Ganz entscheidend für den Hochlauf sind verbindliche Vorgaben für einzelne Sektoren, die bei allen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette für Orientierung und Planungssicherheit sorgen sollen:

  • Der Wasserstoffbedarf der Industrie soll spätestens 2030 zu 42% und 2035 zu 60% über grünem Wasserstoff und seine Folgeprodukte abgedeckt werden. Bislang wird dieser Wasserstoffbedarf fast vollständig durch grauen Wasserstoff gedeckt, der aus Erdgas gewonnen wurde.
  • Im Verkehrsektor sollen 2030 mindestens 29% erneuerbare Energien genutzt werden. Für grünen Wasserstoff und seine Folgeprodukte gilt eine Unterquote von mindestens 1%.
  • Schiffe sollen 2030 mindestens 1,2% grünen Wasserstoff oder Folgeprodukte nutzen.
  • Der Einsatz von Wasserstoff in Backup-Kraftwerken wird explizit begrüßt.

In Summe entsteht so in Deutschland ein Bedarf von mindestens 30 TWh grünem Wasserstoff im Jahr 2030. Damit wird die Umsetzung der Zielsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie, die u.a. auch blauen Wasserstoff abdeckt, von 95 bis 130 TWh ein Stück weit abgesichert.

Nun liegt es an der Bundesregierung, den verbindlichen Rahmen der RED III in nationale Gesetze zu übersetzen, die Investitionsentscheidungen für den geforderten und erforderlichen Hochlauf von grünem Wasserstoff in Deutschland ermöglichen. Ein Ansatz dafür ist das das Instrument der THG-Minderungsquote, das bisher so nur im Verkehrssektor genutzt wurde. Mit einer verpflichtenden stetig ansteigenden Quote werden die Nutzer verpflichtet, schrittweise CO2-Emissionen zu senken und auf erneuerbare Energien umzusteigen. Die Kosten dafür tragen die Nutzer selbst, die Steuerzahler werden nicht belastet. Derartige politische Rahmenbedingungen sichern den Hochlauf entsprechend der RED III ab und führen dazu, dass zügig FIDs (Final Investment Decisions, d.h. verbindliche Investitionsentscheidungen) für H2-Projekte entlang der ganzen Wertschöpfungskette – von den erneuerbaren Energien bis zur H2-Nutzung – getroffen werden. 

STOFF2 kann wie kaum ein anderer Akteur von der nationalen Umsetzung der RED III profitieren. Mit unserem Zink-Zwischenschritt-Elektrolyseur“ mit integrierter Speicherfunktion können wir grünen Strom dann nutzen, wenn er verfügbar und günstig ist, und gleichzeitig je nach Bedarf grünen Wasserstoff ins Gasnetz oder direkt beim H2-Kunden bereitstellen.