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, 8. Mai 2024

Umsetzung von §13k EnWG „Zuschaltbare Lasten“ für die Energiewende?

Im Herbst 2023 im Bundestag den §13k im EnWG beschlossen. Dieser Paragraf hat das große Potential, den volkswirtschaftlichen Vorteil von Sektorkopplungstechnologien in konkrete Investitionen zu übersetzen. Dafür setzten auch wir uns ein. Die Kernidee des Paragrafen ist, ansonsten abgeregelten erneuerbaren Strom für andere Sektoren wie z.B. Wasserstoff nutzbar zu machen.

Mit dem aktuellen Umsetzungsvorschlag der Übertragungsnetzbetreiber werden nach unserer Einschätzung nur Projekte, die sowieso gebaut werden, eine geringe zusätzliche Einnahmequelle erschließen können. Es werden jedoch keine neuen Projekte wegen §13k gebaut und damit bleiben die Sektorkopplungstechnologien weiterhin weit hinter ihrem Potential zurück. Die vorgeschlagene Umsetzung widerspricht aus unserer Sicht der Intention des Bundestags beim Beschluss vom letzten Herbst und wir hoffen auf Nachbesserungen.

Anbei unsere detaillierte Positionierung zur aktuellen Debatte.