Bundesregierung schafft stabile Nachfrage nach hochwertigem RFNBO Wasserstoff bis 2040
Mit der THG-Minderungsquote bzw. der Handelbarkeit von Herkunftsnachweisen über deren Erfüllung ist ein wettbewerblicher Markt für erneuerbare Energieträger im Verkehr geschaffen worden. Die bisherige Rechtslage definiert die Entwicklung der Höhe der THG-Minderungsquote bis 2030. Der Preis für die Zertifikate schwankt entsprechend Angebot und Nachfrage. Die THG-Minderungsquote bzw. deren jährliche Anhebung sorgt für eine stabile bzw. steigende Nachfrage. Außerdem enthält das THG-Minderungsquotengesetz weitere Regelungen, die für einen fairen Wettbewerb zwischen unterschiedlichen erneuerbaren Energieträgern sorgen sollen, z.B. Mehrfachanrechnungen der Nutzung bestimmter Energieträger auf die Quotenerfüllung. In den letzten Jahren ist der Preis für die Herkunftsnachweise auf etwa 100 €/t THG-Einsparung eingebrochen. Eine wesentliche Ursache dafür liegt u.a. im plötzlichen Angebot von enormen Mengen an Zertifikaten aus Biokraftstoffen mit zweifelhafter Zertifizierung aus dem asiatischen Raum.
Mit dem am 22. April vom Bundestag und am 8. Mai vom Bundesrat final beschlossenen Gesetz für eine Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote wird dieser Herausforderung begegnet, die THG-Minderungsquote bis 2040 unter weiterer jährlicher Anhebung fortgeführt, bestehende EU-Vorgaben zur Renewable Energy Directive III umsetzt und die Details der Anrechenbarkeit unterschiedlicher Energieträger entsprechend dem Reifegrad und aktueller Entwicklungen angepasst.
Das Gesetz sieht eine weitere Anhebung der THG-Minderungsquote (linke Achse) sowie die Einführung und jährliche Anhebung einer RFNBO-Mindestunterquote vor, die den H2-Hochlauf im Verkehr anreizen und absichern soll. So entsteht bei H2-Tankstellen und Raffinerien eine stabile und stetig steigende Nachfrage nach hochwertigem RFNBO-Wasserstoff.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Herkunftsnachweispreise und zur Verbesserung der Lenkungswirkung eingeführt.
- Nicht mehr anerkannt werden Biokraftstoffe aus Palmöl, Sojaöl, Reststoffe des Anbaus von Ölpalmen, Biokraftstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung sowie Biokraftstoffe aus tierischen Ölen und Fetten.
- Darüber hinaus ist die Voraussetzung für eine Anerkennung eines Energieträgers – insbesondere von Biokraftstoffen – im Rahmen der THG-Minderungsquote die Möglichkeit einer Vor-Ort-Kontrolle in dem Staat, indem der Biokraftstoff produziert wird, durch die zuständige Behörde eines Mitgliedsstaates der EU.
- Sobald eine Übererfüllung der THG-Minderungsquote in relevanter Größenordnung erkannt wird, wird die THG-Minderungsvorgabe für alle kommenden Jahre weiter angehoben.
Mit diesen Maßnahmen möchte der Gesetzgeber effektiv und effizient verhindern, dass Projekte zweifelhafter Herkunft den Marktpreis für alle Akteure senken und damit seriöse Marktteilnehmer bestrafen.
Die bestehende Mehrfachanrechnung bestimmter Energieträger ermöglicht es der Politik, einzelne Energieträger besonders zu unterstützen. Damit steuert die Politik ein Stück weit den Wettbewerb zwischen den Energieträgern und erleichtert darüber hinaus der Branche die Quotenerfüllung. Sinkt die Mehrfachanrechnung ab, dann wirkt sich das im Markt wie eine Verschärfung der THG-Minderungsquote für alle Energieträger aus.
Die Mehrfachanrechnung für E-Mobilität sinkt linear ab 2034. Das hat zur Folge, dass die im Jahr 2034 bestehende E-Mobilitätsflotte in Deutschland im Jahr 2036 nur noch ein Drittel der THG-Zertifikate erzeugt. Die Politik geht also in dieser Zeitspanne von einem starken Anstieg der E-Mobilität aus. Die Mehrfachanrechnung für H2 bzw. RFBNO sinkt später, d.h. ab dem Jahr 2036, ab. Das spätere Absinken der Mehrfachanrechnung für RFNBO sowie die verbindlich zu erfüllenden Mindest-Unterquote RFNBO führt zu einem stabilen Wettbewerbsvorteil von H2 in der Mobilität.

Für die Luftfahrt definiert der Referentenentwurf darüber hinaus zusätzliche Leitplanken. Damit soll die entsprechende EU-Gesetzgebung „ReFuelEU Aviation“ in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU sieht vor, dass in Europa synthetische Flugkraftstoffe 2025 zu mindestens 2%, 2030 zu mindestens 6%, 2035 zu mindestens 20% und 2040 zu mindestens 34% zum Einsatz kommen. Der Referentenentwurf definiert bei Nichterfüllung eine Abgabe bzw. Strafzahlung von 4.700 €/t. Für synthetische Flugkraftstoffe auf Basis von RFNBO wird eine Mindest-Unterquote für das Jahr 2030 von 1,2%, für 2035 5% und für 2040 10% festgelegt. Bei Nichterfüllung droht den deutschen Inverkehrbringern eine Ausgleichszahlung von 17.000 €/t. Mit dieser Konkretisierung möchte die Politik die Erfüllung der ReFuelEU Aviation sicherstellen.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz ist der Wille der aktuellen Regierung klar erkennbar, das THG-Minderungsquotensystem als zentrales Instrument für die Transformation im Verkehr sinnvoll weiterzuentwickeln. Eine Vielzahl von Maßnahmen wird dazu beitragen, dass das Instrument effektiv Lenkungswirkung im Markt erzielt und Investitionen auslöst. Wir gehen davon aus, dass sich der THG-Quoten- bzw. Zertifikatspreis zwischen heute und 2030 schrittweise erholt und auf einem deutlichen höheren Niveau als heute stabilisiert.




